Pluggenpott

Zweck:
Der Zweck des Clubs ist es, die Attraktivität des Königsschießens durch die finanzielle Unterstützung von Königsbewerberinnen und Königsbewerbern, die Mitglieder des Clubs sind, zu erhöhen.

Beginn, Mitgliedschaft und Beitrag:
Der Club entsteht, wenn bis spätestens zum 30.04.2013 mindestens 50 Mitglieder ihren Beitritt zum Club schriftlich erklärt haben. Sollte die Teilnehmerzahl von 50 Personen übertroffen werden, wird die Ausschüttungshöhe entsprechend der Mitgliederzahl angepasst. Eine erstmalige Beitragsentrichtung erfolgt nach endgültigem Entstehen des Clubs; anschließend jeweils zum 01. Februar eines jeden Jahres. Clubmitglied kann jedes Mitglied des Schützenvereins Pluggendorf e.V. werden. Jedes Clubmitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrages in Höhe von zurzeit 10,-- Euro. Die Beiträge werden vom Kassierer des Schützenvereins per Lastschrift bzw. in bar eingezogen und auf einem Sonderkonto gutgeschrieben und verwaltet. Mit Ausnahme der Beitragszahlung ist die Mitgliedschaft mit keinerlei weiteren Verpflichtungen verbunden. 

Führung und Prüfung des Clubs:
Der Club ist kein Organ, sondern eine Initiative des Schützenvereins Pluggendorf e.V. und wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geführt. Sie werden auf 2 Jahre – um 1 Jahr versetzt – gewählt. Die Kassengeschäfte werden durch 2 Clubmitglieder – jährlich zu wählen, ebenfalls um 1 Jahr versetzt – geprüft.

Anwartschaft:
Sofern der Beitritt in den Club bis spätestens zum 30.04. eines Jahres erfolgt, erwirbt das Mitglied die Anwartschaft auf den Pluggenpott bereits im laufenden Clubjahr. Erfolgt der Beitritt nach dem 30.04. eines Jahres, erwirbt das Mitglied die Anwartschaft auf den Pluggenpott erst im folgenden Clubjahr. Das Clubjahr beginnt nach dem Königsschuss und endet mit dem Königsschuss im Folgejahr.

Auszahlung:
Ist ein Mitglied des "Pluggenpotts" König oder Königin geworden, erfolgt die Auszahlung, des Pluggenpotts, zu 100% des eingezahlten Betrages an das Königspaar.

Mitgliederversammlung:
Die Belange des Clubs werden alljährlich in einer Mitgliederversammlung abgehandelt. Für Wahlen, Anträge etc. gelten die Bestimmungen der Satzung des Schützenvereins analog. Stimmberechtigt sind nur Clubmitglieder. Die Mitgliederversammlung legt auch die Höhe des jährlichen Beitrages fest sowie ggf. Änderungen der Auszahlungshöhe und -modalitäten.

Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft im Club endet automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Schützenverein Pluggendorf e.V. Darüber hinaus endet die Mitgliedschaft falls der Beitrag nicht oder nicht vollständig gezahlt wird oder das Mitglied schriftlich den Austritt erklärt.

Auflösung des Clubs:
Bei Auflösung des Clubs wird das vorhandene Vermögen dem Schützenverein Pluggendorf e.V. zur Verfügung gestellt. Eingezahlte Beiträge können nicht erstattet werden. 

Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (Name siehe oben), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (Name siehe oben) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.